Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen Von Red. LG Dienstag, 12.03.2019 Allgemein Keine Kommentare Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung... [Weiterlesen...]